Paukenschlag durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH): Poker gilt in Österreich weiterhin als Online Glücksspiel. Dadurch sind Online Poker Verluste auch in Zukunft bis zu 30 Jahre lang nach Entstehung rückforderbar. Das Recht auf den Betrieb von Online Poker ist somit nur mit einer österreichischen Glücksspielkonzession erlaubt.
Antrag zur Liberalisierung abgelehnt
Der VfGh bestätigt in seinem Urteil vom 01.03.2022 die bisherige höchstgerichtliche Judikatur und lehnt einen Antrag auf Loslösung von “Poker” aus dem Glücksspielmonopol ab.[1] Somit bleibt Poker dem rechtlichen Glücksspiel zu geordnet. Der VfGH widerspricht zudem der Behauptung, dass die Beschränkung der Glücksspielkonzessionen mit EU-Recht unvereinbar seien.
Damit sei laut Gottgeisl & Leinsmer Rechtsanwälte die Europarechtskonformität des heimischen Glücksspielgesetzes neuerlich bestätigt worden.[2]
Online Poker nur bei win2day legal
Mit diesem Urteil ist bestätigt, dass es eine vom Bundesministerium für Finanzen erteile Glücksspielkonzession erfordert. Somit dürfen auch nur die Österreichischen Lotterien mit ihrer Website win2day legal Online Poker anbieten.
Vice versa bedeutet das auch, dass der Betrieb von Online Poker durch Betreiber wie bwin, Mr Green oder Pokerstar gegen geltendes Recht verstößt und auch das Argument, es gebe eine EU Online Glücksspiel Lizenz juristisch erneut widerlegt ist.
Online Poker Verluste 30 Jahre lang rückforderbar
Damit können Online Casino Spielerklagen auch weiterhin für Verluste bei Online Poker erwogen werden. Dadurch werden Klagen gegen Online Casino Anbieter mit ausländischen Lizenzen und Rückzüge von ausländischen Online Casinos aus Österreich, wie kürzlich von bet-at-home, wohl häufiger bzw. wahrscheinlicher.
Erfolgreiche Spierklagen durch Prozessfinanzierer
Online Casino Klagen gegen lizenzlose Online Glücksspiel Anbieter werden derzeit gehäuft durch Prozessfinanzierer durchgeführt. Diese Prozessfinanzierer übernehmen auch potenzielle Klagen mit kleineren Streitsummen und tragen auch das gesamte finanzielle Risiko des Verfahrens.
Nachweise:
[1] RIS: G365.20221 (eingesehen am 27.06.2022): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_20220301_21G00365_00/JFT_20220301_21G00365_00.html
[2] OTS: Verfassungsgerichtshof bestätigt, auch Pokerverluste sind rückforderbar (eingesehen am 27.06.2022): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220626_OTS0017/verfassungsgerichtshof-bestaetigt-auch-pokerverluste-sind-rueckforderbar