In Österreich gibt es ein online Glücksspielmonopol. Das bedeutet, dass der Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen BMF) als einzige Stelle entsprechende Konzessionen vergeben darf.1
Die europäische Rechtsprechung erlaubt dieses staatliche Monopol ausdrücklich. Der Europäische Gerichtshof sieht im Bereich Glücksspiel individuelle „soziokulturelle Besonderheiten“ gegeben, die in jedem Land anders ausfallen können. Diese rechtfertigen es, jedem Mitgliedsstaat die Freiheit zu geben, individuelle Beschränkung bei dieser Tätigkeit vorzunehmen.2
Derzeit vergibt das BMF eine nationale Glückspiellizenz. Diese wird alle 15 Jahre neu ausgeschrieben und liegt bis 2027 in Händen der Casinos Austria und der Österreichischen Lotterien.3 Die Österreichischen Lotterien haben in ihrer Lizenz auch die Konzession für Elektronische Lotterien (=Online-Glücksspiel) mit ihrer Plattform win2day.at.4 Zusätzlich können die Bundesländer Landesbewilligungen für offline Glücksspiel ausstellen.5
Spielerschutz als Hauptargument
Besonders im Bereich online Glücksspiel ist der Spielerschutz das Hauptargument für die Beibehaltung des Monopols laut EuGH-Rechtsprechung. Wie die Wirtschaftskammer Österreich festgestellt hat, brächte eine Liberalisierung einen verstärkten Wettbewerb mit sich. Dabei sei mit aggressiver Werbung und überzogenen Marketingaktivitäten zu rechnen.6 Die Folgen: Online-Produkte, die pathologisches Spielen fördern sowie eine mangelnde rechtliche Handhabe des Staates und der Konsumenten gegen die Anbieter. Ohne strenge Konzessionsbedingungen könnten der Jugendschutz und die Eindämmung der Gefahren des Glücksspiels nicht aufrechterhalten werden.
Online Glücksspielmonopol auch wirtschaftlich sinnvoll
In Österreich ist das Monopol, insbesondere im Online-Bereich, auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
- Steuereinnahmen: Online Glücksspiel ist hoch besteuert. Drängen mehr internationale Anbieter auf den Markt, würden Abgaben in Niedrigsteuerländer abfließen.
- Arbeitsplätze: Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien sichern gemeinsam tausende heimische Arbeitsplätze. Vor allem Online-Anbieter operieren oftmals aus Ländern mit liberalen Glücksspielgesetzen, wie etwa Malta oder Gibraltar.
- Spielverlagerung: Österreich hätte bei einer Liberalisierung ein zusätzliches Problem. Anbieter aus bevölkerungsreicheren Ländern können vor allem bei Totalisatorspielen (z. B. Online-Lotto) höhere Gewinne ausspielen und würden auch für heimische Spieler vermeintlich attraktiver klingen.7
Es ist aus rechtlicher Sicht anzumerken, dass laut EuGH wirtschaftliche Vorteile aus der Monopolisierung des Glücksspiels nur als „erfreuliche Nebenfolge“ anzusehen sind, sich die Einschränkungen jedoch nur zur Eindämmung von Spielsucht, Verbraucherschutz, Jugendschutz usw. rechtfertigen lassen.8
Referenzen
1 Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Bundesgesetz vom 28. November 1989 zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz – GSpG). Abgerufen am 09.06.2021: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004611
2 Europäischer Gerichtshof: Rs C-275/92, „Schindler“. Abgerufen am 15.06.2021: https://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf;jsessionid=F13ECFA13C4200CE38D54D2673195172?text=&docid=98573&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=14118814
3 Bundesministerium für Finanzen: Konzessionäre und Ausspielbewilligte in Österreich für Lotterien, Online-Glücksspiel, Spielbanken und Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten. Abgerufen am 09.06.2021: https://www.bmf.gv.at/themen/gluecksspiel-spielerschutz/gluecksspiel-in-oesterreich/konzessionaere-ausspielbewilligte.html
4 ebda.
5 ebda.
6 Wirtschaftskammer Österreichs: Das Glücksspielmonopol. Abgerufen am 09.006.2021: https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/banken-bankiers/casinos-austria-lotterien/das-gluecksspielmonopol.html
7 ebda.
8 Europäischer Gerichtshof: Rs C-68/98, „Zenatti“. Abgerufen am 15.06.2021: https://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?text=&docid=44791&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=14119081