Geschäftsmodell Lottoland: Wetten auf Lotto

Lotto 6 aus 45, EuroMillionen und viele internationale Lotteriespiele: Der maltesische Anbieter Lottoland bietet scheinbar eine Vielzahl bekannter Gewinnmöglichkeiten. Doch die Lottoland Teilnahme an Lotto, EuroMillionen und Co. ist ein Trugschluss – mit möglichen unangenehmen Folgen für Spielteilnehmer, jedenfalls aber die Gesellschaft.

Lotto ist ein Glücksspiel

Lotto 6 aus 45, EuroMillionen und andere Wettscheinspiele gelten in Österreich rechtlich gesehen als Glücksspiel und unterliegen somit dem Glücksspielmonopol. Der Betrieb von Lotto Spielen benötigt somit eine Konzession, die durch das Bundesministerium für Finanzen auf längstens 15 Jahre vergeben wird. [1] Die aktuelle Konzession liegt noch bis 2027 bei den Österreichischen Lotterien und somit im Online-Angebot bei win2day. [2] Die maltesische Lizenz ist nicht ausreichend, es gibt keine EU Online Glücksspiel Lizenz.

Nicht Lotto, sondern Wette auf Lotto

Doch wie kann es nun sein, dass man auf Lottoland vermeintlich Lotto 6 aus 45 und EuroMillionen spielen kann, wenn diese Produkte in Österreich exklusiv durch die Österreichischen Lotterien angeboten werden?

Die Antwort darauf: Man kann Lotto 6 aus 45 und EuroMillionen auf Lottoland nicht direkt spielen. Vielmehr gibt man mit einem Tipp auf Lottoland eine Wette auf die jeweiligen Lotterie Produkte ab. Man wettet also zum Beispiel auf das Ergebnis der nächsten Lotto 6 aus 45 Ziehung.

Illegales Produktangebot durch Lottoland

Das Angebot von Lottoland kann demnach doppelt als nicht-rechtmäßig angesehen werden. Einerseits hat der maltesische Anbieter keine Lotteriekonzession für die entsprechenden Produkte gemäß den Paragraphen 6-12 GSpG [3.4] und bietet lediglich eine Wette auf Lotterien an (auch Schwarze Lotterie genannt) andererseits findet durch die inhaltliche und teils optische Kopie fremder Lotterie Produkte Produktpiraterie statt.

Lottoland Risiken für Userinnen und User

Durch die zum Teil sehr originalgetreue Nachahmung der bekannten Lotterie Produkte, wird den Userinnen und Usern mitunter suggeriert, auch die wirklichen lizensierten Originalprodukte zu spielen. Bei fehlenden Auszahlungen von Gewinnen oder anderen Schwierigkeiten hat man als Userin bzw. User jedoch nicht die rechtlichen Sicherheiten, die durch die heimische Konzession gewährleistet werden, sondern steht einem ausländischen Unternehmen ohne Sitz in Österreich gegenüber.

Zusätzlich profitieren die Userinnen und User bei Lottoland nicht von den strengen Spielerschutzrichtlinien der österreichischen Lizenz. So zeigte unser Spielerschutz-Test, dass Lottoland keine verbindlichen Limits bei Spielzeit und Einzahlungslimits anbietet.

Schaden für die Gesellschaft

Für die Gesellschaft ist eine Spielteilnahme auf Lottoland statt beim lizensierten Konzessionsnehmer nachteilig. So definiert die Konzessionsabgabe (§ 17 GSpG) die Abgaben, die durch den Konzessionsnehmer an den Gesetzgeber abgegeben werden muss. So geben die Österreichischen Lotterien für Lotto, EuroMillionen und Co. 18,5 % ihrer Jahresbruttospieleinnahmen (= Einsätze minus ausgezahlte Gewinne) ab. Über 400 Millionen Euro beträgt die Abgabe gar 27,5 %. [5]

Zusätzlich ist es Usus, dass sich der Konzessionsnehmer über die Abgaben hinaus in sozialen Projekten finanziell und organisatorisch engagiert.

 

[1,3,5] RIS: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Glücksspielgesetz, Fassung vom 09.05.2022. Abgerufen am 09.05.2022: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004611

[2,4] Bundesministerium für Finanzen: Konzessionäre und Ausspielbewilligte in Österreich für Lotterien, Online-Glücksspiel, Spielbanken und Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten. Abgerufen am 09.05.2022: https://www.bmf.gv.at/themen/gluecksspiel-spielerschutz/gluecksspiel-in-oesterreich/konzessionaere-ausspielbewilligte.html

 

 

 

 

 

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